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Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule AQUA FLIPPER

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1. Anmeldung​​​

Die Anmeldung zu den Kursen der Schwimmschule AQUA FLIPPER erfolgt über die Website:

https://www.aquaflipper-schwimmschule.de/book-online
oder per E-Mail:
info@aquaflipper-schwimmschule.de.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie automatisch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande. Da die Plätze begrenzt sind, erfolgt die Vergabe nach dem Prinzip "First come, first served", ggf. unter Berücksichtigung einer Warteliste.

 

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, die mit der Schwimmschule AQUA FLIPPER (im Folgenden „Schwimmschule“) abgeschlossen werden, insbesondere für die Buchung von Schwimmkursen und privaten Schwimmunterricht.

1.2. Die Anmeldung zu einem Kurs oder privaten Schwimmunterricht erfolgt über die Website der Schwimmschule, per E-Mail oder telefonisch. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat.

1.3. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande. Die Bestätigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder auf anderem elektronischen Weg).

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2. Gegenstand des Vertrags​

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmkursen, wie Anfänger-, Aufsteiger- oder Kinderschwimmkursen, sowie sonstigen Angeboten wie Aquafitness und Schwimmtechnik-Trainings. Alle Kurse und Angebote werden direkt mit der Schwimmschule AQUA FLIPPER per WhatsApp, E-Mail oder Anmeldeformular vereinbart.

2.1. Schwimmkurse: Die Schwimmschule bietet Gruppen- und Einzelkurse für verschiedene Zielgruppen (Anfänger, Fortgeschrittene, Kinder, etc.) an. Die genauen Kursinhalte, Dauer und Termine sind auf der Website oder in der Kursbeschreibung angegeben.

2.2. Privater Schwimmunterricht: Der private Schwimmunterricht wird individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden vereinbart. Die Vereinbarungen zu Ort, Zeit und Preis erfolgen nach Rücksprache mit der Schwimmschule und werden schriftlich bestätigt.

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3. Kursinformation

Die Schwimmkurse werden in Kleingruppen von mindestens 4 und maximal 6 Teilnehmern durchgeführt. Die Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten, und ein Kurs besteht aus 8 Einheiten. Die Kurse werden 1-2 Monate im Voraus ausgeschrieben.

Privatstunden und Einzeltrainings werden individuell mit dem jeweiligen Kursleiter abgestimmt. Der Preis für Einzelstunden wird nach Absprache festgelegt. Alle Kurse finden zu den ausgeschriebenen Zeiten und an den jeweiligen Kursorten statt.

 

4. Teilnahmevoraussetzung

Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Eltern haften für ihre Kinder während des Unterrichts. Das Kind muss eine Mindestgröße von 1,0 Meter erreicht haben. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.

Schwangerschaften müssen vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund unterlassener oder falscher Angaben entstehen.

Ein Schwimmverbot besteht bei folgenden Erkrankungen:

  • Ohrenentzündungen

  • Augenentzündungen

  • Magen-Darm-Erkrankungen

  • Fieber

  • Ansteckende Krankheiten

  • COVID-19/SARS-CoV-2-Symptome

5. Hausordnung der Badeanstalt

Aus hygienischen Gründen und zur Sicherstellung der Wasserqualität ist der Teilnehmer verpflichtet, vor Kursbeginn zu duschen und angemessene Badebekleidung zu tragen. Schmuck muss vor dem Kurs abgelegt werden. Das Betreten des Schwimmbadbereichs mit Straßenschuhen ist nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist, mit Ausnahme von Kindertrinkflaschen, nicht erlaubt.

Das Betreten des Schwimmbadbereichs ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet. Bei Verstößen behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

6. Bezahlung

Die Kursgebühren sind spätestens 14 Tage nach der Kursbuchung oder 7 Tage vor Kursbeginn in voller Höhe zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:

Kontoinhaberin: Julia Ziebritzki
IBAN: DE42 6605 0101 1021 7060 39
Verwendungszweck: (Rechnungsnummer, Name des Kindes, Kursbeginn, Kursname)

​6.1. Die Preise für die angebotenen Schwimmkurse und privaten Schwimmunterricht sind der jeweiligen Kursbeschreibung oder der Vereinbarung zwischen der Schwimmschule und dem Kunden zu entnehmen.


6.2. Die Kursgebühr ist spätestens 7 Tage vor Kursbeginn oder nach individueller Vereinbarung vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit zu zahlen.

 

6.3. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das angegebene Konto der Schwimmschule oder auf andere, in der Buchungsbestätigung angegebene Weise.

 

6.4. Bei verspäteter Zahlung behält sich die Schwimmschule das Recht vor, den Zugang zum Kurs oder Unterricht zu verweigern.

 

7. Stornierungsbedingungen


Stornierung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerinnen:

Stornierungsbedingungen für private Schwimmunterrichtseinheiten und gebuchte Schwimmkurse

7.1 Stornierung durch den Teilnehmer

a) Private Schwimmunterrichtseinheiten (Einzelunterricht Zuhause):

  • Bei Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr erhoben.

  • Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Unterrichtsgebühr fällig.

  • Bei Nichterscheinen oder einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Unterrichtstermin wird die volle Unterrichtsgebühr berechnet.
     

b) Gebuchte Schwimmkurse (Gruppen- oder Einzelkurse):

  • Bei Stornierung bis zu 17 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % der Kursgebühr erhoben.

  • Bei Stornierung bis zu 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 100 % der Kursgebühr erhoben.

  • Bei Kursen mit einem Gesamtwert von 50 € oder weniger ist eine Stornierung grundsätzlich nicht möglich.

 

7.2 Stornierung durch die Schwimmschule

Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, Kurse oder private Unterrichtseinheiten aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben (z.B. Erkrankung des Kursleiters, technische Defekte). In diesem Fall wird dem Teilnehmer ein Ersatztermin angeboten. Falls dies nicht möglich ist, wird die bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet.

7.3 Absage durch die Schwimmschule wegen zu geringer Teilnehmerzahl
Wenn ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden kann, wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert. Der Teilnehmer kann entweder auf einen anderen Kurs umgebucht werden oder erhält eine vollständige Rückerstattung der Kursgebühr.

7.4 Versäumte Stunden
Versäumte Stunden (sowohl bei privaten Schwimmunterrichtseinheiten als auch bei Gruppenkursen) können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden, es sei denn, der Ausfall wurde von der Schwimmschule verursacht (z.B. durch Krankheit des Kursleiters). Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

 

7.5 Krankheitsbedingte Absagen
Im Falle einer Krankheit des Teilnehmers, die eine Teilnahme am Unterricht verhindert, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Bei Vorlage einer solchen Bescheinigung und einer rechtzeitigen Absage (mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin) besteht die Möglichkeit, die versäumte Stunde nach Absprache nachzuholen (nicht bei Gruppenkursen).

7.6 Änderung der Stornierungsbedingungen
Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, diese Stornierungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig vor der nächsten Buchung mitgeteilt.

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8. Absagen und Versäumnisse​

Versäumte Stunden können grundsätzlich nicht erstattet werden, es sei denn, der Ausfall wurde von der Schwimmschule verursacht. Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Im Fall von Krankheit eines Kindes gilt: Bei einer Abmeldung bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung innerhalb einer Woche besteht die Möglichkeit, die versäumte Stunde in einem anderen Kurs nachzuholen (nicht im Einzelunterricht).

9. Rücktritt/ Kündigung des Kurses​

Kann ein Kurs aus Gründen wie Krankheit des Kursleiters oder technischer Defekte nicht durchgeführt werden, werden Nachholtermine angeboten oder ein Ersatzkursleiter gestellt. Falls keine Nachholtermine möglich sind, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.

Sollte ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder anderer zwingender Gründe abgesagt werden müssen, kann die Schwimmschule vom Vertrag zurücktreten und erstattet die bereits gezahlte Kursgebühr

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10. Haftung

Die Haftung der Schwimmschule AQUA FLIPPER für Schäden oder Verletzungen ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben. Die Haftung beginnt mit der Übernahme der Kinder am Beckenrand und endet mit der Übergabe am Ende des Kurses.

Der Kursleiter ist berechtigt, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wenn durch deren Verhalten die Sicherheit gefährdet oder der Kursbetrieb gestört wird. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Die Haftung für Schäden außerhalb des Beckens, wie in den Umkleiden oder auf dem Weg zum Becken, ist ausgeschlossen. Teilnehmer sind für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich; die Schwimmschule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen.

Allgemeine Haftungsausschlüsse

Die Schwimmschule AQUA FLIPPER übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die während des Schwimmunterrichts, bei der Nutzung von Einrichtungen oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kursen entstehen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Schwimmschule oder ihrer Mitarbeiter.

Haftung während des Schwimmunterrichts

Die Haftung der Schwimmschule für Personen- oder Sachschäden ist auf die Dauer des Schwimmunterrichts und den unmittelbaren Zusammenhang mit diesem beschränkt. Die Schwimmschule haftet nur für die aktive Betreuungszeit während des Unterrichts, d.h., ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Teilnehmers am Beckenrand bis zur Übergabe an den Erziehungsberechtigten am Ende des Unterrichts. Eine Haftung für Schäden, die außerhalb dieser Zeiten oder außerhalb des Beckens entstehen, ist ausgeschlossen.

Verantwortung der Teilnehmer

Die Teilnehmer, oder im Falle von Kindern deren Erziehungsberechtigte, tragen die Verantwortung für alle persönlichen Gegenstände (Kleidung, Wertgegenstände, Mobiltelefone etc.), die in den Umkleidekabinen oder auf dem Weg zum Schwimmbereich mitgeführt werden. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände.

Haftung bei Nichtbefolgung von Anweisungen

Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen, wenn Teilnehmer die Anweisungen des Kursleiters nicht befolgen oder den Kurs aus eigenem Verschulden stören. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn sich ein Teilnehmer nicht an die Sicherheitsvorgaben (z. B. beim Betreten und Verlassen des Schwimmbeckens oder bei der Nutzung von Schwimmausrüstung) hält.

Haftung bei Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen

Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, der Schwimmschule im Vorfeld alle relevanten gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheiten, die eine Teilnahme am Schwimmunterricht beeinträchtigen könnten, mitzuteilen. Eine Haftung für Schäden, die durch nicht angegebene gesundheitliche Einschränkungen oder falsche Angaben über den Gesundheitszustand entstehen, ist ausgeschlossen.

Teilnehmer, die ansteckende Krankheiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, COVID-19) haben, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Die Schwimmschule haftet nicht für Folgen, die sich aus dem Missachten dieser Regelung ergeben.

Haftung bei technischen Mängeln

Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für technische Defekte oder Mängel an den verwendeten Einrichtungen oder Geräten (z. B. Becken, Sprunganlagen, Schwimmausrüstung), die während des Unterrichts auftreten und zu Verzögerungen oder Ausfällen führen können. Sollte der Unterricht aufgrund technischer Probleme ausfallen, wird der Kurs so schnell wie möglich nachgeholt, oder es erfolgt eine Rückerstattung der Gebühr für den betroffenen Unterrichtstag.

Haftung bei Verzögerungen oder Ausfällen

Im Falle von Kursabsagen oder Verspätungen, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, politische Ereignisse) oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. plötzliche Erkrankung des Kursleiters, technische Störungen) verursacht werden, übernimmt die Schwimmschule keine Haftung für entstandene Unannehmlichkeiten oder Kosten. In einem solchen Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühren gewährt.

 

Haftung bei Schäden an der Schwimmschuleinrichtung

Die Teilnehmer haften für alle Beschädigungen oder Verluste an den Einrichtungen, Geräten oder Ausstattungen der Schwimmschule, die während ihres Kurses durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden. Eltern haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.

Haftung für Dritte

Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte (z. B. andere Teilnehmer) verursacht werden. Sollte es zu einem Vorfall kommen, der durch das Verhalten eines anderen Teilnehmers verursacht wurde, liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, dessen Haftung gegenüber der Schwimmschule oder Dritten geltend zu machen.

Haftung bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichtsbereichs

Die Schwimmschule haftet nicht für Schäden, die während der Wartezeiten vor oder nach dem Unterricht oder im Zusammenhang mit privaten Aktivitäten der Teilnehmer außerhalb des Unterrichtsbereichs (z. B. Umkleiden, Parkplätzen, auf dem Weg zum Schwimmbad) entstehen.

Haftung bei COVID-19 und ähnlichen Pandemien

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ähnlichen gesundheitlichen Krisen übernimmt die Schwimmschule keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch behördlich angeordnete Schließungen, Quarantänemaßnahmen oder Einschränkungen entstehen. Sollte eine solche Situation eintreten, werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert und es werden entweder Ersatztermine angeboten oder Teilrückerstattungen vorgenommen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. 

Stand der AGB: November 2024, Karlsruhe

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